Energieeffiziente Sanierung

FAQ´s

Die Energieberatung ist ein äußerst komplexes Thema, das gerade für Kunden oft überwältigend sein kann. Zwischen rechtlichen Vorgaben und ökonomischen Überlegungen kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. Aus diesem Grund haben wir ein FAQ (Häufig gestellte Fragen) zusammengestellt, um Ihnen den Einstieg zu vereinfachen. Sollten Sie dennoch weitere Informationen benötigen oder spezifische Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

alles Wissenswerte auf einen Blick

Häufig gestellte fragen

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneidertes Konzept, für Immobilienbesitzer, das aufzeigt, wie eine energetische Sanierung an einer Bestandsimmobilie umgesetzt werden kann. Der iSFP dient als Leitfaden, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern und dabei langfristig Energiekosten zu senken.


Er berücksichtigt sowohl technische Aspekte als auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und legt einen zeitlichen Ablaufplan fest, der auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten des Eigentümers abgestimmt ist. Ziel ist es, einen Fahrplan zu erstellen, der die Immobilie schrittweise an die aktuellen energetischen Standards anpasst, zum Beispiel durch Dämmung, Heizungsoptimierung oder den Einsatz erneuerbarer Energien.


Der iSFP soll als Entscheidungshilfe dienen. Es liegt beim Immobilienbesitzer, ob er die Vorschläge zur energetischen Sanierung ganz, teilweise oder gar nicht umsetzt. Der iSFP ist 15 Jahre gültig, danach erhalten Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen keine extra Förderung (iSFP-Bonus) mehr.

Bei der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle erhalten Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan einen iSFP-Bonus in Höhe von 5%. Dieser wird auf den Grundfördersatz der jeweiligen Maßnahme gerechnet. Somit werden beispielsweise beim Tausch der Fenster und Außentür aus ursprünglichen 15% Grundförderung nun 20% Förderung.


Dazu verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit pro Kalenderjahr von 30.000,-€ auf 60.000,-€ bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.

Die Kosten für eine Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten können je nach Umfang des Bauvorhabens variieren. Das Beratungshonorar für einen individuellen Sanierungsfahrplan, für ein Einfamilienhaus, startet bei uns mit 1.690,- €.  Der iSFP wird im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert. 


Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung, durch die Sie bis zu 80 % des Beratungshonorars erstattet bekommen. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Fördersumme 1.300 € beträgt. Bei einem Beratungshonorar von 1.690 € würde Ihr Eigenanteil somit bei 390 € liegen. Dieser Preis gilt für Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten. 


Sollte Ihr Wohngebäude 3-10 Wohneinheiten besitzen startet das Honorar bei 2.250€. Hier liegt die maximale Fördersumme bei 1.700€ und ihr Eigenanteil beginnt bei 550€.

Wir legen großen Wert darauf, den Ablauf eines individuellen Sanierungsfahrplans für Sie so transparent und strukturiert wie möglich zu gestalten. Der Prozess beginnt mit Ihrer Kontaktanfrage, auf die wir umgehend reagieren. Ihnen wird ein Vorabfragebogen zugesendet, welchen Sie zusammen mit den erforderlichen Planunterlagen zurücksenden. Dieser Schritt ermöglicht es uns, einen ersten Überblick über Ihr Sanierungsvorhaben zu erhalten.


Im Anschluss an die Vorabprüfung laden wir Sie zu einem kostenfreien Erstgespräch ein. Hier haben Sie die Gelegenheit, uns Ihre Ziele und Wünsche mitzuteilen. Gleichzeitig werden Sie mit dem gesamten Ablauf vertraut gemacht, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie sich in jeder Phase des Prozesses wohl fühlen.


Möchten Sie uns nach dem abgeschlossenen Erstgespräch beauftragen, dann senden wir Ihnen einen Dienstvertrag und eine Vollmacht zu. Diese Dokumente müssen von Ihnen ausgefüllt und zurückgesendet werden. Mit diesen Unterlagen reichen wir den Antrag auf Förderung der Energieberatung ein.

Sobald der Antrag genehmigt ist und die Fördergelder gesichert sind, vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin für die Datenaufnahme.


Die Dokumentation Ihres Hauses ist ein wichtiger Schritt, um die individuelle Berechnung durchzuführen. Auf Grundlage dieser Daten erstellen wir dann den maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan. In einem anschließenden Gespräch werden Ihnen die Ergebnisse präsentiert und mit Ihren Vorstellungen abgeglichen. Anschließend wird der Sanierungsfahrplan, falls nötig, nochmals für Sie angepasst und Ihnen in einem abschließenden Gespräch ausgehändigt.

Zu Beginn erhalten Sie nach Ihrer Kontaktanfrage einen ausfüllbaren Vorabfragebogen von uns zugesendet, in diesem ist eine Auflistung von benötigten Unterlagen enthalten. Für die Berechnung werden bemaßte Grundrisse und Schnitte benötigt. Zusätzliche Dokumente, wie Ansichten, eine Baubeschreibung und eine Baustatik erleichtern die Bilanzierung, sind jedoch nicht zwingend notwendig. 


Sollten sie keine bemaßten Grundrisse und Schnitte besitzen, können Sie uns gerne für die Bestandsplanerstellung beauftragen.

Unser individueller Sanierungsfahrplan bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Hier sind Ihre Vorteile kompakt zusammengefasst: 


Übersichtliche und strukturierte Abläufe

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch eine klare Struktur aus. Jeder Schritt der Bearbeitung ist detailliert beschrieben und zeitlich abgestimmt. Dadurch behalten Sie stets den Überblick über den Fortschritt Ihrer Beauftragung. 


Schnelle Bearbeitungszeit

Zeit ist ein entscheidender Faktor in jedem Bau- und Sanierungsprojekt. Dank unserer effizienten Planungsprozesse und unserer Erfahrung können wir eine schnelle Bearbeitungszeit gewährleisten. Nach Ihrer Beauftragung wird direkt für Sie der Antrag auf Förderung der Energieberatung gestellt. So wird Ihr Projekt zügig vorangetrieben und Verzögerungen werden minimiert. 


Sorgfältige Bearbeitung aus Erfahrung

Unsere Expertise basiert auf zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Projekten. Wir bearbeiten jede Sanierungsmaßnahme sorgfältig und mit einem geschulten Blick für Details. Diese Erfahrung sorgt dafür, dass potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden.


Beratung zu bautechnischen Fragen

Ein weiterer Vorteil unseres individuellen Sanierungsfahrplans ist die umfassende Beratung zu bautechnischen Fragen. Wir prüfen unter anderem, ob Ihre Dachkonstruktion den statischen Anforderungen entspricht. Diese fundierte Beratung gibt Ihnen Sicherheit und Klarheit über die baulichen Gegebenheiten und die Machbarkeit Ihrer Planungswünsche.


Planerische Anforderungen für Umbauten und Erweiterungen

Neben der Sanierung unterstützen wir Sie auch bei geplanten Umbauten oder Erweiterungen. Unser Team bestehend aus Energieexperten, Planern, Statikern und Bautechnikern ist neben der Bauphysik ebenfalls auf Bauplanung und Baustatik spezialisiert. Bei uns erhalten Sie eine Planung aus einer Hand, was Ihnen Zeit und Mühen spart.  


Schallschutz

In vielen Bauprojekten werden Anforderungen an den Schallschutz gestellt. Hierbei beraten wir Sie ebenfalls gerne

Wenn Sie für eine Sanierung Förderangebote der BAFA oder einen Kredit der KfW beantragen möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem Energie-Effizienz-Experten (EEE) verpflichtend. 


Diese Qualifikation wird durch eine Fortbildung und anschließende Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) belegt. Der Experte garantiert, dass das Förderpotenzial optimal ausgeschöpft wird und kann die benötigten Unterlagen ausstellen. Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieeffizienzexperten sichert die Einhaltung der Anforderungen an eine BAFA oder KfW geförderte Sanierung.


Im Rahmen der KfW-Programme und BAFA-Einzelmaßnahmen ist es erforderlich, dass ein zertifizierter Energieeffizienzexperte eine Baubegleitung durchführt. Für eine einfache Erneuerung oder Optimierung Ihrer Heizanlage reicht es jedoch aus, ein Fachunternehmen zu beauftragen.

Die Förderprogramme von KfW und BAFA wurden in der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" zusammengeführt. Bei einer BEG-Reform im Juli 2022 wurden die Förderungen nochmals verändert. Eine dritte Überarbeitung der Förderbedingungen trat Anfang 2023 in Kraft. 


Seit dem 1.1.2024 gilt eine neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Es gab weitere Änderungen, vor allem bei der Heizungsförderung, da die Förderbedingungen wurden an die neuen Anforderungen des GEG 2024 angepasst wurden.


Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten bezuschussen.


Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören zum Beispiel:

    • Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dies kann beispielsweise die Erneuerung von Fenstern und Türen, die Dämmung von Außenwänden oder des Daches sowie den sommerlichen Wärmeschutz umfassen.
    • Die Optimierung der Heizungsanlage zur Effizienzverbesserung und zur Emissionsminderung.
    • Der Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung.
    • Einbau digitaler Systeme: Hierbei handelt es sich um moderne technische Anlagen, die das Gebäude energieeffizienter machen.


Für viele Einzelmaßnahmen, die im Rahmen eines Sanierungsfahrplans empfohlen werden, können Sie sogar einen Förderbonus (iSFP-Bonus) in Höhe von 5 % erhalten.

Die KfW fördert mit dem Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.


Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie einen Energie-Effizienz-Experten oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.


Zugelassen sind alle Energie-Effizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fachunternehmen.

Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Deutschland eingeführt hat. Er setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Diese werden durch die Werte Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben.


Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Die Werte 40 bis 85 definieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.


Der Neubau oder die Sanierung zu einem Effizienzhaus wird von der KfW gefördert. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto höher kann die Förderung ausfallen.

Für die vollständige Abbildung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden ist neben der Energiebedarfsberechnung eine ökobilanzielle Bewertung der Konstruktionen und Baustoffe erforderlich. Es geht nicht nur darum, wie energieeffizient ein Gebäude ist, sondern auch darum, wie umweltfreundlich und nachhaltig Baustoffe und Immobilien langfristig sind. Die Ökobilanz wird daher auch als Lifecycle Assessment (LCA) oder als „Cradle to Grave“-Ansatz (zu Deutsch: von der Wiege bis zur Bahre) bezeichnet.


Für die Förderprodukte der KfW -Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude ist der Nachweis der Einhaltung einer Höchstgrenze für Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus verpflichtend.

Ein Energieausweis bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes. Bei Verkauf oder neuer Vermietung eines Wohngebäudes muss dem Interessenten unaufgefordert ein Energieausweis vorgelegt werden. Somit wird dieser über den energetischen Zustand der Immobilie informiert. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die ehemalige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Ebenfalls ist bei Neubauten und Modernisierung das Erstellen eines Energieausweis Pflicht. Ausgeschlossen aus der Ausweispflicht sind Gebäude oder Räume, die nicht durch den Einsatz von Energien gekühlt oder beheizt werden. Das GEG beschreibt weitere Ausnahmefälle, die von der Ausweispflicht befreit sind. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.


Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wieder. Er stellt also den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Diese Form des Energieausweises steht daher in enger Abhängigkeit zum individuellen Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis ist einfacher in der Erstellung und damit auch kostengünstiger.

 

Im Gegensatz dazu beruht ein Bedarfsausweis auf den energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Der darin angegebene Energiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude. Berücksichtigt werden dafür die relevanten physikalischen Eigenschaften des Gebäudes wie die Abmessungen, der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik. Es werden keine tatsächlichen Verbrauchsdaten herangezogen, sondern der Energiebedarf des Gebäudes wird anhand dieser strukturellen Merkmale berechnet. Bedarfsausweise bieten eine präzisere Einschätzung der energetischen Qualität eines Gebäudes und machen diese Vergleichbar, außerdem können sie potenzielle Einsparpotenziale aufzeigen. 

Wann welcher Energieausweis erforderlich ist, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gesetzlich geregelt.

Eine Wärmebrücke bezeichnet einen Bereich in der Gebäudehülle, der einen erhöhten Wärmestrom zwischen der Innen- und Außenumgebung ermöglicht. Die betroffene Stelle weist einen geringeren Wärmedämmungsgrad im Vergleich zu umgebenden Bauteilen auf. Es wird zwischen konstruktionsbedingten, geometrischen und materialbedingten Wärmebrücken unterschieden. Durch die Verursachung von Wärmeverlusten, können diese zu einem erhöhtem Energieverbrauch führen. 

Die Auswirkungen von Wärmebrücken auf die Energiebilanz eines Gebäudes sind nicht nur abhängig von der physikalischen Wirkung, sondern auch von der Art der Berücksichtigung. Gemäß DIN V 18599-2 können zur Berücksichtigung ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag, eine Pauschale aufgrund eines Gleichwertigkeitsnachweis oder eine detaillierte Wärmebrückenberechnung angesetzt werden. Der pauschale Wärmebrückenzuschlag fällt recht hoch aus und führt dadurch zu einer wesentlich ungünstigeren Berechnung des Transmissionswärmeverlustes.


Bei der detaillierten Wärmebrückenberechnung lässt sich, bei sorgfältiger Planung, der Transmissionswärmeverlust erheblich reduzieren, da der Wärmebrückenanteil dann weitgehend eliminiert wird. Dies führt zu wesentlich genaueren und bei gleichen Voraussetzungen zu besseren Ergebnissen.


Je besser der energetische Standard eines Gebäudes, desto nachteiliger wirken sich pauschal berechnete Wärmebrücken auf die Energiebilanz aus. Daher ist es nicht zu empfehlen, Wärmebrücken für ein wirtschaftliches KfW-Effizienzhaus mit pauschalen Zuschlägen zu berücksichtigen. Sogar ein Gebäudestandard nach EnEV erzielt mit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung viel bessere energetische Ergebnisse. Weiterhin kann bei der detaillierten Wärmebrückenberechnung das potenzielle Auftreten von Kondensat geprüft werden, um Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. 

Nicht selten sind die erstellten Planungsunterlagen bei Bestandgebäuden verloren gegangen oder deutlich veraltet. Hierfür ist es ratsam neue Pläne zu erstellen, die das Gebäude aufzeigen. Hierfür wird in der Regel ein Aufmaß Ihres Gebäudes vorgenommen und basierend auf den Bemessungen werden neue Pläne erstellt. Für den Fall der Sanierung, Umbaus oder des Verkaufs ist es notwendig das aktuelle Pläne des Gebäudes vorliegen, um eine genaue Planung vornehmen zu können. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. 

Bei einer energetischen Sanierung werden häufig gerade die Lasten der Dachkonstruktion durch zusätzliche Dämmung und gegebenenfalls durch eine Photovoltaikanlage nicht unerheblich erhöht. Aus diesem Grund sollte im Vorfeld unbedingt die Dachkonstruktion in statischer Hinsicht überprüft werden, um sicher zu stellen, dass diese die zusätzlichen Lasten aufnimmt und weiterleitet. Unser Team aus Energieberatern, Planern und Statikern betrachtet eine Sanierung immer unter allen baurelevanten Gesichtspunkten, dies garantiert Ihnen eine sichere Umsetzung der Sanierungsmaßnahme.

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